Behandlungskosten
Heilpraktiker-Leistungen werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet.
Je nach Vertrag kann es zur ganzen oder aber nur teilweisen Erstattung von Leistungen durch private Krankenversicherungen oder die Beihilfestellen kommen.
Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte erhalten eine bezifferte Rechnung nach den Sätzen des Gebührenverzeichnisses.
Bitte bedenken Sie, dass eine private Versicherung und die Beihilfestellen nicht immer alle Leistungen eines Heilpraktikers ersetzen. Es kann ein Rechnungs-Eigenanteil bei Ihnen verbleiben. (Ihre Zahlungsverpflichtung mir gegenüber nach erbrachter Leistung bleibt hiervon unberührt.)
Sprechen Sie im Zweifelsfall vor der Behandlung mit Ihrer Versicherung.
Gesetzlich Versicherten ist der Abschluss einer Zusatzversicherung zu empfehlen, die sich an den Behandlungskosten beteiligt.
Privatversicherte:
Erstellung der Rechnung nach der Heilpraktikergebührenordnung
Honorar für Selbstzahler:
• Erstaunahme-Anamnese/ Beratung/Untersuchung
70,- € (ca. 1 Stunde)
• Jede weitere Behandlung: wird nach Zeitaufwand berechnet
• Schmerztherapie nach Liebscher-Bracht
130.- € 1 Std. und 220,- € für 2 - 2,5 Std.
- Beratungsgespräch: Berechnung nach Zeitaufwand
- Hausbesuche: wie Behandlungskosten, zzgl. Zeitaufwand
Für Einkommensschwache biete ich individuelle Lösungen an.
Mein spezielle Service für Sie:
- Hausbesuch auf Wunsch
- Abendsprechzeiten (nach Vereinbarungen)
- Kostenlose Infogespräche zu den jeweiligen Therapien
- Durch Terminvereinbarung kaum Wartezeiten
- 20 % Ermäßigung auf Schüler/Studenten, Arbeitssuchende.
Besonderheit: Sensibles Einfühlungsvermögen, besonders auch bei Kindern.
Viel Zeit für die Behandlung und Anliegen meiner Patienten. Gute langjährige Kenntnisse in den von mir praktizierten Fachrichtungen.