Behandlungskosten

Heilpraktiker-Leistungen werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet.

Je nach Vertrag kann es zur ganzen oder aber nur teilweisen Erstattung von Leistungen durch private Krankenversicherungen oder die Beihilfestellen kommen.
Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte erhalten eine bezifferte Rechnung
nach den Sätzen des Gebührenverzeichnisses.
Bitte bedenken Sie, dass eine private Versicherung und die Beihilfestellen nicht immer alle Leistungen eines Heilpraktikers ersetzen. Es kann ein Rechnungs-Eigenanteil  bei Ihnen verbleiben. (Ihre Zahlungsverpflichtung mir gegenüber nach erbrachter Leistung bleibt hiervon unberührt.)
Sprechen Sie im Zweifelsfall vor der Behandlung mit Ihrer Versicherung.

Gesetzlich Versicherten ist der Abschluss einer Zusatzversicherung zu empfehlen, die sich an den Behandlungskosten beteiligt.

Privatversicherte:

Erstellung der Rechnung nach der Heilpraktikergebührenordnung

Honorar für Selbstzahler:

Erstaunahme-Anamnese/ Beratung/Untersuchung

  70,- € (ca. 1 Stunde)

• Jede weitere Behandlung:       wird nach Zeitaufwand berechnet

Schmerztherapie nach Liebscher-Bracht
   130.- €  1 Std.  und   220,- €  für 2 - 2,5 Std.

  • Beratungsgespräch:    Berechnung nach Zeitaufwand
  • Hausbesuche:     wie Behandlungskosten, zzgl. Zeitaufwand

  Für Einkommensschwache biete ich individuelle Lösungen an.

 Mein spezielle Service für Sie:

  • Hausbesuch auf Wunsch
  • Abendsprechzeiten (nach Vereinbarungen)
  • Kostenlose Infogespräche zu den jeweiligen Therapien
  • Durch Terminvereinbarung kaum Wartezeiten
  • 20 % Ermäßigung auf Schüler/Studenten, Arbeitssuchende.

Besonderheit: Sensibles Einfühlungsvermögen, besonders auch bei Kindern.
Viel Zeit für die Behandlung und Anliegen meiner Patienten. Gute langjährige Kenntnisse in den von mir praktizierten Fachrichtungen
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